Versicherungsdeckung Wespenbekämpfung
Bei einigen, vorbildlichen Versicherungen gehört die Wespenbekämpfung zur Grunddeckung der Hausratversicherung, bei anderen Versicherungen wird diese Dienstleistung nur gegen eine Zusatzabgabe übernommen.
1. Platz
Sieger ist die Mobiliar: Bei allen Hausratsversicherungen der Mobiliar ist die Wespenbekämpfung bis zu einem Betrag von CHF 1'000.- pro Jahr ohne Selbstbehalt eingeschlossen.
2. Platz
Auf dem zweiten Platz liegt die Helvetia: Seit 2025 ist auch bei der Helvetia die Wespenbekämpfung in der Grunddeckung der Hausratversicherung bis CHF 1'000.- pro Jahr integriert - allerdings mit einem Selbstbehalt von CHF 100.-
3. Platz
Auf dem dritten Platz folgt die Zürich-Versicherung. Hier können sich leider nur jene Versicherten freuen, welche einen Zusatzversicherung für Tierschäden abgeschlossen haben.
4. Platz
Auf dem vierten Platz liegt die AXA. Auch bei ihr sind Wespenbekämpfungen nur mit einer Zusatzdeckung in der Hausratversicherung gedeckt.
Mieter
Für Mieter einer Wohnung gilt: Die Wespenbekämpfung muss grundsätzlich vom Vermieter übernommen werden. Begründung:
Zur Durchführung einer erfolgreichen Wespenbekämpung sind Fachkenntnisse und eine Schutzausrüstung notwendig, welche der "Standart-Mieter" in der Regel nicht in seiner Garderobe hat. Zwar können kleine Nester manchmal mit einem Wespenspray bekämpft werden. Oft werden so aber nur harmlose "Feldwespen" bekämpft. Die grossen, meist unsichtbaren Wespennester der "Gemeinen Wespe" und der "Deutschen Wespe" können auf diese Weise leider nicht wirkungsvoll bekämpft werden - und oft enden solche Arbeiten dann auch schmerzhaft! Deshalb lohnt sich das Aufgebot eines Fachmannes, welcher ein Wespennest in der Regel innert einer Stunde fachgerecht entfernen kann.