Versicherungsdeckung Wespenbekämpfung

Bei einigen, vorbildlichen Versicherungen gehört die Wespenbekämpfung zur Grunddeckung der Hausratversicherung, bei anderen Versicherungen wird diese Dienstleistung nur gegen eine Zusatzabgabe übernommen.

1. Platz

Sieger ist die Mobiliar: Bei allen Hausratsversicherungen der Mobiliar ist die Wespenbekämpfung bis zu einem Betrag von CHF 1'000.- pro Jahr ohne Selbstbehalt eingeschlossen.


2. Platz

Auf dem zweiten Platz liegt die Helvetia: Seit 2025 ist auch bei der Helvetia die Wespenbekämpfung in der Grunddeckung der Hausratversicherung bis CHF 1'000.- pro Jahr integriert - allerdings mit einem Selbstbehalt von CHF 100.-


3. Platz

Auf dem dritten Platz folgt die Zürich-Versicherung. Hier können sich leider nur jene Versicherten freuen, welche einen Zusatzversicherung für Tierschäden abgeschlossen haben.


4. Platz

Auf dem vierten Platz liegt die AXA. Auch bei ihr sind Wespenbekämpfungen nur mit einer Zusatzdeckung in der Hausratversicherung gedeckt.


Mieter

Für Mieter einer Wohnung gilt: Die Wespenbekämpfung muss grundsätzlich vom Vermieter übernommen werden. Begründung:

Zur Durchführung einer erfolgreichen Wespenbekämpung sind Fachkenntnisse und eine Schutzausrüstung notwendig, welche der "Standart-Mieter" in der Regel nicht in seiner Garderobe hat. Zwar können kleine Nester manchmal mit einem Wespenspray bekämpft werden. Oft werden so aber nur harmlose "Feldwespen" bekämpft. Die grossen, meist unsichtbaren Wespennester der "Gemeinen Wespe" und der "Deutschen Wespe" können auf diese Weise leider nicht wirkungsvoll bekämpft werden - und oft enden solche Arbeiten dann auch schmerzhaft! Deshalb lohnt sich das Aufgebot eines Fachmannes, welcher ein Wespennest in der Regel innert einer Stunde fachgerecht entfernen kann.

Vorsicht bei der Internet-Recherge:

Achtung bei der Google-Suche: Achten Sie unbedingt auf eine konkrete Adresse der gewünschten Firma in Ihrer Region!
Viele Online-Suchresultate führen leider zu überteuerten, teils ausländischen Firmen, welche nach der Arbeit oft vierstellige Beträge in bar erheben! ("rasch verfügbar" oder "sofort bei Ihnen" reicht eben nicht!)
Auch bei anderen Fragen ist es wichtig, bei der Internetsuche immer einen konkreten Hinweis auf die "Schweiz" zu geben, da sonst falsche Rückmeldungen entstehen.